Kölner Stiftung für  Tier- und Artenschutz
Kölner Stiftung für Tier- und Artenschutz
c/o Sparkasse KölnBonn
Hahnenstr. 57
50667 Köln

©Kölner Stiftung für Tier- und Artenschutz

Spenden und Zustiftungen

Für welches Vorgehen Sie sich auch immer entscheiden, um den Tier- und Artenschutz zu unterstützen, wir werden alle Details gerne unverbindlich mit Ihnen erörtern.
Möglichkeit 1: Spende

Dabei stellen Sie der Stiftung einmalig oder mehrmals Geld zur Verfügung. Es muss von uns spätestens nach zwei Jahren ausgegeben sein und darf ausschließlich dem Stiftungszweck zugutekommen, also dem Tier- und Artenschutz. Die Höhe bleibt Ihnen überlassen.

Sie können Ihre Spende von der Steuer absetzen. Bis zu einer Höhe von € 200 benötigen Sie dafür von uns keine Bescheinigung; stattdessen genügt Ihr Kontoauszug.

Bitte notieren Sie als Empfänger der Spende:
Kölner Stiftung für Tier- und Artenschutz (Vermächtnis der Ehel. Mackels-Pagni),
c/o Sparkasse KölnBonn, 
Hahnenstr. 57, 50667 Köln

Bankverbindung:
IBAN: DE94 3705 0198 1929 5485 25
BIC: COLSDE33XXX
Sparkasse KölnBonn
Art der Zuwendung: Geldspende


Hilfreich ist außerdem, den folgenden Text dem Kontoauszug beizulegen:
Die Stiftung ist wegen Förderung des Tierschutzes nach dem Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftssteuerbescheides des Finanzamtes Köln-Altstadt StNr. 214/5859/2314 vom 14.2.2019 für den letzten Veranlagungszeitraum 2015 bis 2017 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit.

Es wird bestätigt, dass die Zuwendung nur zur Förderung des Tierschutzes verwendet wird.
Möglichkeit 2: Zustiftung

Die Zustiftung erhöht das Vermögen der Stiftung. Das heißt, Ihr Geld wird nicht ausgegeben, sondern bleibt dauerhaft bei der Stiftung. Weil sich dadurch der Ertrag erhöht, den die Stiftung erzielt und der für die Tiere ausgegeben wird, ist ihre Zuwendung dauerhaft wirksam.

Auch für die Zustiftung gibt es keine Ober- oder Untergrenze. Sie eignet sich jedoch eher für größere Beträge.

Sollten Sie 50.000 Euro oder mehr geben wollen, kann von Ihrem Geld ein Stiftungsfonds innerhalb der Kölner Stiftung für Tier- und Artenschutz eingerichtet werden, der Ihren Namen trägt. In Absprache mit dem Vorstand können Sie auf Wunsch auch bestimmen, welchen Förderschwerpunkt dieser Stiftungsfonds haben soll.

 Möglich ist auch eine Treuhandstiftung. Dabei richten Sie eine eigene Stiftung ein, der Sie dementsprechend auch eine Satzung nach Ihren Vorstellungen geben können. Die Kölner Stiftung für Tier- und Artenschutz übernimmt die Verwaltung Ihrer Stiftung.

Sowohl spenden als auch zustiften können Sie auch testamentarisch. Dabei können Sie – wenn gewünscht – schon zu Lebzeiten eine bestimmte Summe spenden oder stiften und den Rest im Todesfall.
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