Kölner Stiftung für  Tier- und Artenschutz
Kölner Stiftung für Tier- und Artenschutz
c/o Sparkasse KölnBonn
Hahnenstr. 57
50667 Köln

©Kölner Stiftung für Tier- und Artenschutz

Wer kann Geld erhalten?

Wie Stiftungsname bereits ausdrückt, steht der Tier- und Artenschutz im Zentrum unserer Arbeit und als Zweck der Stiftung.
Ein Projekt ist dann förderungswürdig, wenn der Projektträger - in der Regel ein Verein - gemeinnützig ist und den gleichen Zweck verfolgt wie die Stiftung, nämlich die Förderung des Tier- oder Artenschutzes. 

Den Nachweis darüber können Antragsteller durch die Vorlage des Freistellungs- oder Feststellungsbescheids erbringen, in dem die Zwecke aufgeführt sind.

Dabei kann ein Projektträger sich z.B. auch dem Tier- und Umweltschutz verschrieben haben - Hauptsache, der Begriff Tier- und/oder Artenschutz steht im Bescheid.
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